Entscheidung

Handelsvertreter oder eigener Vertrieb im Export?

B2B-Outbound, komplett umgesetzt · Entscheidungshilfe

Kurz gesagt

Die Entscheidung wird meist als Kostenfrage geführt und ist in Wahrheit eine Frage der Eigentumsverhältnisse an der Kundenbeziehung. Ein Handelsvertreter ist günstig im Anlauf, teuer im Erfolgsfall und im Trennungsfall potenziell sehr teuer, weil nach § 89b HGB ein Ausgleichsanspruch entstehen kann. Der praktisch unterschätzte Punkt: In einem Markt, in dem Sie noch keinen Namen haben, finden Sie ohnehin keinen guten Vertreter. Diese Reihenfolge lässt sich nur durch eigene Sichtbarkeit auflösen.

Auf dieser Seite
  1. Die drei Modelle im Vergleich
  2. Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB
  3. Das Henne-Ei-Problem in neuen Märkten
  4. Was Sie nicht erfahren, wenn Sie nicht selbst sprechen
  5. Wann welches Modell passt
  6. Fragen vor der Unterschrift
  7. Wie Ripe Leads in diese Entscheidung passt

Fast jeder Hersteller, der ein neues Exportland angeht, stellt zuerst dieselbe Frage: Suchen wir einen Handelsvertreter oder bauen wir selbst auf. Die Antwort fällt meist zugunsten des Vertreters, weil er kein Fixkostenrisiko trägt. Das stimmt für die ersten Monate und wird danach in drei Punkten unangenehm, die man kennen sollte, bevor man unterschreibt.

Die drei Modelle im Vergleich

In der Praxis stehen drei Wege zur Wahl, und sie unterscheiden sich weniger im Preis als in der Frage, wem der Kunde am Ende gehört.

 HandelsvertreterVertragshändlerEigener Vertrieb
VergütungProvisionHandelsspanneFixkosten
AnlaufrisikoGeringGeringHoch
Kosten bei ErfolgHoch, dauerhaftHoch, dauerhaftSinkend je Umsatz
Kundenbeziehung gehörtFaktisch dem VertreterDem HändlerIhnen
PreishoheitBei IhnenBeim HändlerBei Ihnen
MarktinformationGefiltertStark gefiltertDirekt
Kosten bei TrennungAusgleichsanspruch möglichJe nach VertragArbeitsrecht
Skaliert überEine PersonEin UnternehmenIhr Team

Die vorletzte Zeile ist die, die in Kalkulationen regelmäßig fehlt.

Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB

Endet das Vertragsverhältnis mit einem Handelsvertreter, kann diesem nach § 89b HGB ein Ausgleichsanspruch zustehen. Der Gedanke dahinter: Der Vertreter hat einen Kundenstamm aufgebaut, aus dem der Unternehmer auch nach dem Ende der Zusammenarbeit weiter Vorteile zieht.

Der Anspruch ist der Höhe nach begrenzt, orientiert sich aber an der durchschnittlichen Jahresvergütung der letzten Jahre und kann bei einem erfolgreichen Vertreter im Auslandsgeschäft eine erhebliche Summe erreichen. Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen:

Innerhalb der EU ist der Rahmen durch die Handelsvertreterrichtlinie weitgehend angeglichen, die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich aber je nach anwendbarem Recht. Wer einen Vertretervertrag für Polen, Tschechien oder das Baltikum abschließt, sollte die Frage des anwendbaren Rechts und der Ausgleichsregelung vorher anwaltlich klären lassen und nicht danach. Dieser Text ist ausdrücklich keine Rechtsberatung.

Für die Entscheidung heißt das: Der Handelsvertreter ist nicht der risikofreie Einstieg, als der er meist kalkuliert wird. Er verlagert das Risiko vom Anfang an das Ende.

Das Henne-Ei-Problem in neuen Märkten

Der praktisch wichtigste Einwand gegen das Vertretermodell im Markteintritt ist gar kein rechtlicher.

Gute Handelsvertreter haben bereits ein Portfolio. Sie nehmen eine zusätzliche Linie auf, wenn sie sich davon Umsatz versprechen, und dieser Erwartung liegt zugrunde, dass die Marke im Markt bereits nachgefragt wird. Ein unbekannter Hersteller ohne Referenzen im Land ist für einen etablierten Vertreter unattraktiv, weil er den Aufbau selbst leisten müsste, ohne dafür bezahlt zu werden.

Was daraus folgt, sehen viele Hersteller erst nach einem Jahr: Sie bekommen nicht den guten Vertreter, sondern den verfügbaren. Der verfügbare hat freie Kapazität, weil sein bisheriges Portfolio nicht trägt, und er wird Ihre Linie genauso wenig zum Laufen bringen.

Auflösen lässt sich das nur an einer Stelle: Wenn Sie zwei oder drei Referenzkunden im Land aus eigener Kraft gewinnen, verändert sich Ihre Verhandlungsposition vollständig. Sie sprechen dann nicht mehr als unbekannter Anbieter vor, sondern mit Nachweisen, und Sie können unter mehreren Vertretern auswählen statt umgekehrt.

Was Sie nicht erfahren, wenn Sie nicht selbst sprechen

Ein Vertreter meldet Aufträge. Was er selten meldet, weil es nicht seine Aufgabe ist und ihm auch nicht nützt:

Der letzte Punkt ist der teuerste. Ein Vertreter bearbeitet den Teil des Marktes, den er kennt und der ihm bequem ist. Ob das zwanzig Prozent oder achtzig Prozent des adressierbaren Marktes sind, erfahren Sie ohne eigene Marktübersicht nie. Genau deshalb ist eine eigene Zielmarktanalyse auch dann sinnvoll, wenn Sie am Vertretermodell festhalten: Sie können damit prüfen, welchen Anteil Ihres Marktes Ihre Vertretung tatsächlich abdeckt.

Wann welches Modell passt

Handelsvertreter passt, wenn

Vertragshändler passt, wenn

Eigener Vertrieb passt, wenn

Der pragmatische Zwischenweg

In der Praxis bewährt sich häufig eine Reihenfolge statt einer Entweder-oder-Entscheidung: erst eigene Ansprache, um Marktresonanz zu messen und zwei bis drei Referenzkunden zu gewinnen, dann die Entscheidung über die dauerhafte Struktur, auf Basis von Zahlen statt Annahmen. Der Aufbau kostet dabei weniger als ein Messeauftritt und deutlich weniger als ein Fehlgriff bei der Vertretung, den Sie zwei Jahre lang nicht korrigieren.

Fragen vor der Unterschrift

Welches Recht gilt und wie ist der Ausgleich geregelt?

Vor Vertragsschluss klären, nicht bei der Trennung. Anwaltlich, nicht per Vorlage aus dem Internet.

Wie ist das Gebiet abgegrenzt und ist es exklusiv?

Exklusivität für ein ganzes Land ist bequem und blockiert Sie, wenn die Leistung ausbleibt. Prüfen Sie eine Aufteilung nach Region oder Branche.

Welche Mindestleistung ist vereinbart?

Ohne messbare Zielgrößen und ohne Konsequenz bei Nichterreichung haben Sie zwei Jahre Stillstand ohne Handhabe.

Wem gehören die Kontaktdaten?

Regeln Sie schriftlich, dass Kundendaten laufend an Sie übergeben werden. Ohne diese Klausel steht die Vertretung am Ende mit dem Kundenstamm da und Sie mit einer Ausgleichsforderung.

Welche Wettbewerbsprodukte führt die Vertretung sonst?

Ergänzende Linien sind ein Vorteil, konkurrierende ein Konflikt, den Sie nicht kontrollieren können.

Wie Ripe Leads in diese Entscheidung passt

Wir sind keine Alternative zum Handelsvertreter und behaupten das auch nicht. Was wir tun, ist der Schritt davor: Wir bauen Ziellisten auf Werksebene in Polen, dem Baltikum, Tschechien und Skandinavien auf und sprechen Produktions- und Werksleitung in der Landessprache an, damit Sie Marktresonanz messen und erste Referenzkunden gewinnen, bevor Sie sich strukturell binden.

Danach entscheiden Sie aus einer besseren Position: mit Zahlen darüber, wie groß der adressierbare Markt tatsächlich ist, wer geantwortet hat und woran Angebote scheitern. Unsere Preise sind veröffentlicht: 3.750 Euro im ersten Monat inklusive Aufbau, danach 2.850 Euro monatlich, jederzeit kündbar.

Wo wir nicht passen: Wir telefonieren nicht, wir führen keine Vertragsverhandlungen, wir stellen keine Vertreter und wir beraten nicht zum Vertragsrecht. Wenn Sie jemanden brauchen, der vor Ort verkauft und Verträge abschließt, ist das ein Handelsvertreter oder eigenes Personal, nicht wir.

Häufige Fragen

Ist ein Handelsvertreter wirklich die günstigere Variante?
Im Anlauf ja, weil keine Fixkosten entstehen. Im Erfolgsfall wird die Provision dauerhaft teurer als ein eigener Vertrieb, dessen Stückkosten mit steigendem Umsatz sinken. Und bei der Trennung kann nach § 89b HGB ein Ausgleichsanspruch entstehen, der sich an der durchschnittlichen Jahresvergütung orientiert und bei einem erfolgreichen Auslandsvertreter erheblich ausfallen kann. Das Modell verlagert das Risiko also nicht weg, sondern vom Anfang an das Ende.
Kann man den Ausgleichsanspruch vertraglich ausschließen?
Ein pauschaler Verzicht im Voraus trägt in der Regel nicht, weil die Vorschrift zugunsten des Handelsvertreters weitgehend zwingend ausgestaltet ist. Der Anspruch entsteht außerdem auch bei ordentlicher Kündigung durch Sie und setzt kein Fehlverhalten voraus. Innerhalb der EU ist der Rahmen durch die Handelsvertreterrichtlinie angeglichen, die konkrete Ausgestaltung hängt aber vom anwendbaren Recht ab. Für Verträge nach polnischem, tschechischem oder baltischem Recht gehört das vor Vertragsschluss anwaltlich geklärt. Dies ist keine Rechtsberatung.
Warum ist es so schwer, in einem neuen Markt einen guten Vertreter zu finden?
Weil gute Vertreter bereits ein Portfolio haben und eine zusätzliche Linie nur aufnehmen, wenn sie daraus Umsatz erwarten. Diese Erwartung setzt voraus, dass die Marke im Markt schon nachgefragt wird. Ein unbekannter Hersteller ohne lokale Referenzen ist deshalb unattraktiv, weil der Vertreter den Aufbau unbezahlt leisten müsste. Das Ergebnis ist, dass Sie nicht den guten, sondern den verfügbaren Vertreter bekommen, und der hat freie Kapazität, weil sein bisheriges Portfolio nicht trägt.
Was erfährt man nicht, wenn ein Vertreter den Markt bearbeitet?
Meist: warum Angebote verloren gingen und gegen wen, welche technischen Anforderungen im Land regelmäßig auftauchen, welche Wettbewerber dort wirklich stark sind, wie Ihr Preis lokal wahrgenommen wird, und vor allem welche Kunden nie kontaktiert wurden. Ein Vertreter bearbeitet den Teil des Marktes, den er kennt. Ob das zwanzig oder achtzig Prozent des adressierbaren Marktes sind, lässt sich ohne eigene Marktübersicht nicht feststellen.
Gibt es einen Zwischenweg?
Ja, und zwar als Reihenfolge statt als Entweder-oder. Zuerst eigene Ansprache im Zielmarkt, um Resonanz zu messen und zwei bis drei Referenzkunden zu gewinnen, danach die Entscheidung über die dauerhafte Struktur auf Basis von Zahlen. Das verändert auch die Verhandlungsposition: Mit lokalen Referenzen können Sie unter mehreren Vertretern auswählen, statt froh sein zu müssen, überhaupt einen gefunden zu haben.
Lohnt sich eine Zielmarktanalyse, wenn wir beim Vertretermodell bleiben?
Ja, aus einem bestimmten Grund: Sie können damit prüfen, welchen Anteil Ihres adressierbaren Marktes Ihre Vertretung tatsächlich abdeckt. Ohne eigene Marktübersicht ist die Meldung des Vertreters die einzige Informationsquelle über den Markt, und sie ist naturgemäß auf den Teil beschränkt, den er bearbeitet. Die Analyse ist damit auch ein Steuerungsinstrument für ein bestehendes Vertreterverhältnis.

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Erst Marktresonanz messen, dann strukturell binden?

Kurzes Erstgespräch. Wir sagen Ihnen offen, wenn Ihr Produkt Ortsnähe im Verkauf braucht und ein Vertreter für Sie der richtige Weg ist.

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